Über das Dashboard

Dieses Dashboard visualisiert die vorläufige Entscheidung des Landes NRW zur Verteilung der neuen Leistungsgruppen (LG) im Zuge der geplanten Krankenhausreform. Nutzen Sie das Tool gern für Ihre Recherchen.

Die Entscheidung des Landes beruht auf den Anhörungsrunden zwischen NRW-Gesundheitsministerium, Kliniken und Krankenkassen, die jüngst abgeschlossen wurden. Die Kliniken haben die vorläufigen Ergebnisse bereits erhalten. Bis Ende des Jahres werden etwaige berechtigte Einsprüche der Kliniken bearbeitet. Ab 2025 sollen die neuen Leistungsgruppen samt den beschlossenen Fallzahlen gelten. Mögliche Klagen von Kliniken haben keine aufschiebende Wirkung.

Das vorläufige Votum des Landes zu allen Kliniken und Leistungsgruppen können Sie zum einen über unsere interaktive Karte, über unsere Tabelle und über unseren Klinikvergleich einsehen. Zudem haben wir anhand von vier konkreten Beispielen maßgebliche Veränderungen der Kliniklandschaft in NRW in einem Data Report herausgearbeitet.

Erläuterung Karte

Die Karte können Sie über das Auswahlmenü links auf die gewünschte Leistungsgruppe beschränken. Alle Leistungsgruppen können einzeln abgebildet werden. Nach der Auswahl baut sich die Karte entsprechend auf und Sie sehen für die jeweilige Leistungsgruppe farblich markiert das Votum des Landes für die Kliniken.

Farbskala
Die von der Klinik beantragte Fallzahl für die jeweilige LG wurde vom Land höher angesetzt. Die Klinik soll künftig also mehr Fälle übernehmen als beantragt.
Die von der Klinik beantragte Fallzahl für die jeweilige LG wurde vom Land vollständig genehmigt.
Die von der Klinik beantragte Fallzahl für die jeweilige LG wurde vom Land nur teilweise genehmigt. Die Bedarfsprognose war hier nach Ansicht der zuständigen Bezirksregierung überzeichnet. „Gelbe“ Kliniken haben aber grundsätzlich die Genehmigung für die jeweilige LG.
Die von der Klinik beantragte Fallzahl für die jeweilige LG wurde vom Land aufgrund unzureichender Mindestkriterien gänzlich abgelehnt. Unter den „roten“ Kliniken können auch solche sein, die sich erstmalig für diese LG beworben haben und zuvor keine Fallzahlen hatten. Die beantragte Fallzahl spiegelt also nicht automatisch die tatsächliche Fallzahl wider.

Besonderheiten

Bei bestimmten Leistungsgruppen ist eine Genehmigung beziehungsweise eine Ablehnung nicht an konkrete künftig zu erbringende Fallzahlen gekoppelt. Ein Beispiel ist die LG „Intensivmedizin“. Die Kliniken haben zwar bestimmte Fallzahlen beantragt, die Zuweisung erfolgte für diese LG jedoch fallzahlunabhängig in den entsprechenden Stufen:

Intensivmedizin hochkomplex = 3
Intensivmedizin komplex = 2
Intensivmedizin = 1
keine Zuweisung = 0.

Ähnlich verhält es sich mit den Leistungsgruppen „Komplexe Endokrinologie und Diabetologie“, „Komplexe Gastroenterologie“, „Komplexe Nephrologie“, „Komplexe Pneumologie“, „Komplexe Rheumatologie“, „Kinder- und Jugendchirurgie“ und „Plastische und Rekonstruktive Chirurgie“; hier gibt es eine binäre Entscheidung des Landes:

Zuweisung = 1
keine Zuweisung = 0.

Erläuterung Tabelle

In dieser Tabelle sind alle NRW-Kliniken und Leistungsgruppen samt beantragter und genehmigter Fallzahlen abgebildet.

Standardmäßig sind die folgenden Reiter ausgewählt: „Leistungsgruppe“, „Name Krankenhaus“, „beantragender Klinikstandort“, „beantragte Fallzahl“ und „genehmigte Fallzahl“. Über das Auswahlmenü links können Sie der Tabelle weitere Spalten hinzufügen oder bestehende abwählen.

Anwendungsbeispiel 1:

Sie möchten wissen, wie viele Kliniken für eine bestimmte Leistungsgruppe keine Genehmigung erhalten haben? Suchen Sie die entsprechende LG in der Spalte „Leistungsgruppe“. Unter der Tabelle finden Sie nun die Anzahl jener Kliniken, die die LG beantragt haben. Anschließend setzen Sie in der Spalte „genehmigte Fallzahl“ den Reiter auf 0. Nun sehen Sie die abgelehnten Kliniken.

Anwendungsbeispiel 2:

Sie suchen eine bestimmte Klinik? Tippen Sie den Namen der Klinik in der Spalte „beantragender Klinikstandort“ ein (in der Spalte „Name Krankenhaus“ sind auch Klinikverbünde zu finden). Nun erhalten Sie eine Übersicht zu allen Leistungsgruppen, die die jeweilige Klinik beantragt beziehungsweise genehmigt bekommen hat.

*Besonderheiten

Bei bestimmten Leistungsgruppen ist eine Genehmigung beziehungsweise eine Ablehnung nicht an konkrete künftig zu erbringende Fallzahlen gekoppelt. Ein Beispiel ist die LG „Intensivmedizin“. Die Kliniken haben zwar bestimmte Fallzahlen beantragt, die Zuweisung erfolgte für diese LG jedoch fallzahlunabhängig in den entsprechenden Stufen:

  • keine Zuweisung = 0
  • Intensivmedizin = 1
  • Intensivmedizin komplex = 2
  • Intensivmedizin hochkomplex = 3.

Ähnlich verhält es sich mit den Leistungsgruppen „Komplexe Endokrinologie und Diabetologie“, „Komplexe Gastroenterologie“, „Komplexe Nephrologie“, „Komplexe Pneumologie“, „Komplexe Rheumatologie“, „Kinder- und Jugendchirurgie“ und „Plastische und Rekonstruktive Chirurgie“; hier gibt es eine binäre Entscheidung des Landes:

  • keine Zuweisung = 0
  • Zuweisung = 1.
Erläuterung Klinikvergleich

Hier können Sie mehrere Kliniken direkt miteinander vergleichen. Wählen Sie einfach die gewünschten Kliniken über die Standortsuche aus und das Dashboard zeigt Ihnen eine übersichtliche Gegenüberstellung aller Leistungsgruppen. So können Sie auf einen Blick sehen, wie die Kliniken künftig in welchen Bereichen aufgestellt sind und wie sich ihre Leistungen unterscheiden. Zudem können Sie sich über die Ortssuche direkt alle Kliniken in einer bestimmten Stadt anzeigen lassen und diese vergleichen.

Farbskala
Die von der Klinik beantragte Fallzahl für die jeweilige LG wurde vom Land höher angesetzt. Die Klinik soll künftig also mehr Fälle übernehmen als beantragt.
Die von der Klinik beantragte Fallzahl für die jeweilige LG wurde vom Land vollständig genehmigt.
Die von der Klinik beantragte Fallzahl für die jeweilige LG wurde vom Land nur teilweise genehmigt. Die Bedarfsprognose war hier nach Ansicht der zuständigen Bezirksregierung überzeichnet. „Gelbe“ Kliniken haben aber grundsätzlich die Genehmigung für die jeweilige LG.
Die von der Klinik beantragte Fallzahl für die jeweilige LG wurde vom Land aufgrund unzureichender Mindestkriterien gänzlich abgelehnt. Unter den „roten“ Kliniken können auch solche sein, die sich erstmalig für diese LG beworben haben und zuvor keine Fallzahlen hatten. Die beantragte Fallzahl spiegelt also nicht automatisch die tatsächliche Fallzahl wider.

Die Klinik hat die jeweilige Leistungsgruppe nicht beantragt.

Besonderheiten

Bei bestimmten Leistungsgruppen ist eine Genehmigung beziehungsweise eine Ablehnung nicht an konkrete künftig zu erbringende Fallzahlen gekoppelt. Ein Beispiel ist die LG „Intensivmedizin“. Die Kliniken haben zwar bestimmte Fallzahlen beantragt, die Zuweisung erfolgte für diese LG jedoch fallzahlunabhängig in den entsprechenden Stufen:

Intensivmedizin hochkomplex = 3
Intensivmedizin komplex = 2
Intensivmedizin = 1
keine Zuweisung = 0.

Ähnlich verhält es sich mit den Leistungsgruppen „Komplexe Endokrinologie und Diabetologie“, „Komplexe Gastroenterologie“, „Komplexe Nephrologie“, „Komplexe Pneumologie“, „Komplexe Rheumatologie“, „Kinder- und Jugendchirurgie“ und „Plastische und Rekonstruktive Chirurgie“; hier gibt es eine binäre Entscheidung des Landes:

Zuweisung = 1
keine Zuweisung = 0.