Über das Dashboard

Dieses Dashboard visualisiert die Entscheidung des Landes NRW vom 16.12.2024 zur Verteilung der neuen Leistungsgruppen (LG) im Zuge der geplanten Krankenhausreform. Als Vergleichsmaterial sind die vorläufigen Entscheidungen aus dem ersten und zweiten Anhörungsverfahren integriert. Nutzen Sie das Tool gern für Ihre Recherchen.

Die vorläufigen Entscheidungen des Landes wurden in den Anhörungsrunden zwischen NRW-Gesundheitsministerium, Kliniken und Krankenkassen, bekanntgegeben. Die jetzt veröffentlichten Daten berücksichtigen die vom Ministerium als berechtigt angesehenen Einsprüche der Kliniken und anderer Akteure. Ab dem 01. April 2025 gelten die neuen Leistungsgruppen; bei einigen speziellen Leistungsgruppen gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2025.

Die Planungsergebnisse des Landes zu allen Kliniken und Leistungsgruppen können Sie über unsere interaktive Karte, über unsere Tabelle und über unseren Klinikvergleich einsehen. Zum Vergleich sind auch die Ergebnisse der beiden Anhörungsrunden dargestellt.

Mit den vorläufigen Ergebnissen hatte das SMC bereits im September 2024 eine Beispielauswertung an vier Leistungsgruppen vorgenommen, den Datenreport finden Sie hier .

Erläuterung Karte

Die Karte können Sie über das Auswahlmenü links auf die gewünschte Leistungsgruppe beschränken. Alle Leistungsgruppen können einzeln abgebildet werden. Nach der Auswahl baut sich die Karte entsprechend auf und Sie sehen für die jeweilige Leistungsgruppe farblich markiert das Votum des Landes für die Kliniken. Rechts unten können Sie auswählen, welche Ergebnisse Ihnen angezeigt werden. Die Feststellungsbescheide mit den finalen Ergebnissen, oder die vorläufigen Ergebnisse der ersten oder zweiten Anhörungsrunde. Farblich markiert sind entsprechend der Legende, welche Kliniken die entsprechende Leistungsgruppe inwieweit genehmigt bekommen haben, hier im Vergleich zur ursprünglich von der Klinik beantragten Fallzahl.

Farbskala
Die von der Klinik beantragte Fallzahl für die jeweilige LG wurde vom Land höher angesetzt. Die Klinik soll künftig also mehr Fälle übernehmen als beantragt.
Die von der Klinik beantragte Fallzahl für die jeweilige LG wurde vom Land vollständig genehmigt.
Die von der Klinik beantragte Fallzahl für die jeweilige LG wurde vom Land nur teilweise genehmigt. Die Bedarfsprognose war hier nach Ansicht der zuständigen Bezirksregierung überzeichnet. „Gelbe“ Kliniken haben aber grundsätzlich die Genehmigung für die jeweilige LG.
Die von der Klinik beantragte Fallzahl für die jeweilige LG wurde vom Land aufgrund unzureichender Mindestkriterien gänzlich abgelehnt. Unter den „roten“ Kliniken können auch solche sein, die sich erstmalig für diese LG beworben haben und zuvor keine Fallzahlen hatten. Die beantragte Fallzahl spiegelt also nicht automatisch die tatsächliche Fallzahl wider.

Besonderheiten

Bei bestimmten Leistungsgruppen ist eine Genehmigung beziehungsweise eine Ablehnung nicht an konkrete künftig zu erbringende Fallzahlen gekoppelt. Ein Beispiel ist die LG „Intensivmedizin“. Die Kliniken haben zwar bestimmte Fallzahlen beantragt, die Zuweisung erfolgte für diese LG jedoch fallzahlunabhängig in den entsprechenden Stufen:

Intensivmedizin hochkomplex = 3
Intensivmedizin komplex = 2
Intensivmedizin = 1
keine Zuweisung = 0.

Ähnlich verhält es sich mit den Leistungsgruppen „Komplexe Endokrinologie und Diabetologie“, „Komplexe Gastroenterologie“, „Komplexe Nephrologie“, „Komplexe Pneumologie“, „Komplexe Rheumatologie“, „Kinder- und Jugendchirurgie“ und „Plastische und Rekonstruktive Chirurgie“; hier gibt es eine binäre Entscheidung des Landes:

Zuweisung = 1
keine Zuweisung = 0.

In wenigen Fällen fehlen die Daten zur beantragten Fallzahl. Dies liegt daran, dass Kliniken im Feststellungsbescheid Fallzahlen für Leistungsbereiche zugewiesen wurden, ohne dass die Höhe des Antrags genannt wurde. Zudem konnte in den Daten der beiden Anhörungsverfahren kein entsprechender Eintrag anhand der Standortnummer gefunden werden:

beantragte Fallzahl fehlt.

Erläuterung Tabelle

In dieser Tabelle sind alle NRW-Kliniken und Leistungsgruppen samt beantragter und genehmigter Fallzahlen abgebildet.

Standardmäßig sind die folgenden Reiter ausgewählt: „Leistungsgruppe“, „Name Krankenhaus“, „beantragender Klinikstandort“, „beantragte Fallzahl“ und „genehmigte Fallzahl“. Über das Auswahlmenü links können Sie der Tabelle weitere Spalten hinzufügen oder bestehende abwählen.

Anwendungsbeispiel 1:

Sie möchten wissen, wie viele Kliniken für eine bestimmte Leistungsgruppe keine Genehmigung erhalten haben? Suchen Sie die entsprechende LG in der Spalte „Leistungsgruppe“. Unter der Tabelle finden Sie nun die Anzahl jener Kliniken, die die LG beantragt haben. Anschließend setzen Sie in der Spalte „genehmigte Fallzahl“ den Reiter auf 0. Nun sehen Sie die abgelehnten Kliniken.

Anwendungsbeispiel 2:

Sie suchen eine bestimmte Klinik? Tippen Sie den Namen der Klinik in der Spalte „beantragender Klinikstandort“ ein (in der Spalte „Name Krankenhaus“ sind auch Klinikverbünde zu finden). Nun erhalten Sie eine Übersicht zu allen Leistungsgruppen, die die jeweilige Klinik beantragt beziehungsweise genehmigt bekommen hat.

*Besonderheiten

Bei bestimmten Leistungsgruppen ist eine Genehmigung beziehungsweise eine Ablehnung nicht an konkrete künftig zu erbringende Fallzahlen gekoppelt. Ein Beispiel ist die LG „Intensivmedizin“. Die Kliniken haben zwar bestimmte Fallzahlen beantragt, die Zuweisung erfolgte für diese LG jedoch fallzahlunabhängig in den entsprechenden Stufen:

  • keine Zuweisung = 0
  • Intensivmedizin = 1
  • Intensivmedizin komplex = 2
  • Intensivmedizin hochkomplex = 3.

Ähnlich verhält es sich mit den Leistungsgruppen „Komplexe Endokrinologie und Diabetologie“, „Komplexe Gastroenterologie“, „Komplexe Nephrologie“, „Komplexe Pneumologie“, „Komplexe Rheumatologie“, „Kinder- und Jugendchirurgie“ und „Plastische und Rekonstruktive Chirurgie“; hier gibt es eine binäre Entscheidung des Landes:

  • keine Zuweisung = 0
  • Zuweisung = 1.
Erläuterung Klinikvergleich

Hier können Sie mehrere Kliniken direkt miteinander vergleichen. Wählen Sie einfach die gewünschten Kliniken über die Standortsuche aus und das Dashboard zeigt Ihnen eine übersichtliche Gegenüberstellung aller Leistungsgruppen. So können Sie auf einen Blick sehen, wie die Kliniken künftig in welchen Bereichen aufgestellt sind und wie sich ihre Leistungen unterscheiden. Zudem können Sie sich über die Ortssuche direkt alle Kliniken in einer bestimmten Stadt anzeigen lassen und diese vergleichen.

Farbskala
Die von der Klinik beantragte Fallzahl für die jeweilige LG wurde vom Land höher angesetzt. Die Klinik soll künftig also mehr Fälle übernehmen als beantragt.
Die von der Klinik beantragte Fallzahl für die jeweilige LG wurde vom Land vollständig genehmigt.
Die von der Klinik beantragte Fallzahl für die jeweilige LG wurde vom Land nur teilweise genehmigt. Die Bedarfsprognose war hier nach Ansicht der zuständigen Bezirksregierung überzeichnet. „Gelbe“ Kliniken haben aber grundsätzlich die Genehmigung für die jeweilige LG.
Die von der Klinik beantragte Fallzahl für die jeweilige LG wurde vom Land aufgrund unzureichender Mindestkriterien gänzlich abgelehnt. Unter den „roten“ Kliniken können auch solche sein, die sich erstmalig für diese LG beworben haben und zuvor keine Fallzahlen hatten. Die beantragte Fallzahl spiegelt also nicht automatisch die tatsächliche Fallzahl wider.

Die Klinik hat die jeweilige Leistungsgruppe nicht beantragt.

Besonderheiten

Bei bestimmten Leistungsgruppen ist eine Genehmigung beziehungsweise eine Ablehnung nicht an konkrete künftig zu erbringende Fallzahlen gekoppelt. Ein Beispiel ist die LG „Intensivmedizin“. Die Kliniken haben zwar bestimmte Fallzahlen beantragt, die Zuweisung erfolgte für diese LG jedoch fallzahlunabhängig in den entsprechenden Stufen:

Intensivmedizin hochkomplex = 3
Intensivmedizin komplex = 2
Intensivmedizin = 1
keine Zuweisung = 0.

Ähnlich verhält es sich mit den Leistungsgruppen „Komplexe Endokrinologie und Diabetologie“, „Komplexe Gastroenterologie“, „Komplexe Nephrologie“, „Komplexe Pneumologie“, „Komplexe Rheumatologie“, „Kinder- und Jugendchirurgie“ und „Plastische und Rekonstruktive Chirurgie“; hier gibt es eine binäre Entscheidung des Landes:

Zuweisung = 1
keine Zuweisung = 0.

Erläuterung Changelog

Hier können Sie die Ergebnisse der beiden Anhörungsverfahren und der Feststellungsbescheide vergleichen.

  • Erstes Anhörungsverfahren: Im Mai und Juni 2024 wurden landesweit alle Beteiligten, also die Krankenhäuser, die Krankenkassen, die Kommunen und die Mitglieder des Landesausschusses für Krankenhausplanung im ersten Anhörungsverfahren über die erste Bewertung der Anträge informiert. Die Beteiligten konnten dazu Stellung nehmen, die über 500 Stellungnahmen wurden vom Gesundheitsministerium geprüft und ausgewertet.
  • Zweites Anhörungsverfahren: Im November 2024 gab es ein zweites Anhörungsverfahren, in dem die Beteiligten über den nun aktualisierten Planungsstand informiert wurden. Es gab wieder die Möglichkeit zur Stellungnahme.
  • Feststellungsbescheide: Die Feststellungbescheide sind nun das Ergebnis der beiden Anhörungsverfahren nach Berücksichtigung aller Stellungnahmen.
Bedienhinweis

Wenn Sie die Kliniken und Leistungsgruppen identifizieren wollen, bei denen sich zwischen der ersten vorläufigen Entscheidung und dem finalen Bescheid die Zuteilung einer ganzen Leistungsgruppe geändert hat, können Sie die Filter in den Spalten benutzen. Setzen Sie den Filter für die Spalte "Fallzahl erste Anhörung" auf Null, enthält die Tabelle nur noch die Fälle, in denen eine Leistungsgruppe nach der ersten Anhörung dazu kam. Umgekehrt kann der Filter für die genehmigte Fallzahl auf Null gesetzt werden, um die Fälle zu identifizieren, bei denen im endgültigen Bescheid eine Leistungsgruppe wegfiel, die in den vorherigen Anhörungen noch enthalten war.

*Besonderheiten

Bei bestimmten Leistungsgruppen ist eine Genehmigung beziehungsweise eine Ablehnung nicht an konkrete künftig zu erbringende Fallzahlen gekoppelt. Ein Beispiel ist die LG „Intensivmedizin“. Die Kliniken haben zwar bestimmte Fallzahlen beantragt, die Zuweisung erfolgte für diese LG jedoch fallzahlunabhängig in den entsprechenden Stufen:

  • keine Zuweisung = 0
  • Intensivmedizin = 1
  • Intensivmedizin komplex = 2
  • Intensivmedizin hochkomplex = 3.

Ähnlich verhält es sich mit den Leistungsgruppen „Komplexe Endokrinologie und Diabetologie“, „Komplexe Gastroenterologie“, „Komplexe Nephrologie“, „Komplexe Pneumologie“, „Komplexe Rheumatologie“, „Kinder- und Jugendchirurgie“ und „Plastische und Rekonstruktive Chirurgie“; hier gibt es eine binäre Entscheidung des Landes:

  • keine Zuweisung = 0
  • Zuweisung = 1.